Widerruf von Immobiliendarlehen

Widerruf von Immobiliendarlehen

Wir verfolgen das Thema Widerruf von Immobilienfinanzierungen seit Jahren und sind seit Herbst 2015 auch Mitglied der bundesweit aktiven Rechtsanwaltsgemeinschaft von www.jetzt-widerrufen.de.  Unser Ziel ist die Vermeidung von Gerichtsverfahren, die Minimierung von Kosten und Risiken sowie die Herbeiführung einer für alle Seiten akzeptablen Lösung.

 

Das Verhältnis zwischen Bank und Darlehensnehmern ist meist über die Jahre völlig problemlos. Die Bank finanziert ein Haus, eine Wohnung oder eine Umbaumaßnahme und der Darlehensnehmer freut sich, seine Träume verwirklichen zu können. Streit gibt es allenfalls dann, wenn solch ein Verhältnis außerordentlich beendet werden soll, z.B. dann wenn Geld für eine Umfinanzierung zwar zur Verfügung steht, aber nicht eingesetzt werden kann, weil die Zinsbindung noch ein paar Jahre besteht. In der jüngsten Vergangenheit gab es aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase für immer mehr Darlehensnehmer zunehmend Anlass, über eine Verkürzung des Vertrages nachzudenken und den so genannten Widerrufsjoker ins Spiel zu bringen. Dieser konnte bis zum Juni 2016 für Immobilienfinanzierungen gezogen werden, die zwischen 1992 und 2010 abgeschlossen worden waren und dies bedeutete nichts weiter, als dass Verträge dann widerrufen werden konnten, wenn falsche Widerrufsbelehrungen verwendet wurden. Im Juni 2016 griff ein neues Gesetz hier durch und beendete die Widerrufsmöglichkeit so genannter Altverträge. Seit dem sind nur noch Verträge widerrufbar, die nach 2010 mit fehlerhaften Widerrufsbelehungen ausgestattet worden waren. Unser Service: Wir leisten Streitschlichtung auf außergerichtlichem Weg mit dem Ziel einer harmonischen Klärung aller eventuell bestehenden Streitfragen umd einer einvernehmlichen Vergleichslösung am Ende des Weges. Wir prüfen kostenlos ihre Widerrufsbelehrung und begleiten Sie gern auf dem Weg zur Durchsetzung Ihres Widerrufes mit den Mitteln der Mediation.

Gleich, ob Bank oder Kunde uns beauftragt - wir führen keine Lösungen nur zugunsten unseres Auftraggebers herbei, sondern haben immer als "Großes Ganzes" die Zufriedenheit beider Vertragspartner im Blick. Im Rahmen der Vergleichsverhandlungen kann es zu Gesprächen über Kostenteilungen oder Kostenübernahmen kommen. Wenn Bankkunden einen Bankenmediator beauftragen, dann bedeutet das nach unserem Verständnis nicht automatisch, dass der Kunde auch die Zeche zahlt, denn die andere Seite muss ja ebenfalls den Willen zur Streitbeilegung verfolgen und bereit sein, sich gegebenenfalls an den Kosten zu beteiligen.